Informationen zum Begleiteten
Fahren ab 17 Jahre
Mit folgenden Hinweisen wollen wir Sie über die Voraussetzungen des Modellversuchs
sowie
über die besonderen Anforderungen an die Fahranfänger und Begleitpersonen
informieren:
Voraussetzungen
Bis zum 18. Geburtstag dürfen die junge Fahrerin oder der junge
Fahrer nur gemeinsam mit einer Begleitperson fahren
Die begleitende Person muss namentlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragen
sein. Es können auch mehrere begleitende Personen eingetragen werden
Die begleitende Person muss mindestens 30 Jahre alt sein
Die begleitende Person muss mindestens 5 Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B, BE
oder auch der Klasse 3 besitzen
Die begleitende Person darf höchstens 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg
aufweisen
Mit der Prüfungsbescheinigung darf nur in Deutschland gefahren werden
Als Fahranfängerin oder Fahranfänger
Ziel ist, dass Sie sicher Auto fahren. Gemeinsam können wir es erreichen.
Das Unfallrisiko 18 bis 20-jähriger Fahranfänger ist in Deutschland sehr
hoch. Ursache ist u. a. die noch fehlende Fahrpraxis nach Erwerb des Führerscheins.
Auto fahren muss geübt werden, denn erst im Laufe der Zeit erwirbt man Fahrroutine,
die es ermöglicht, stärker die Aufgaben wahr zu nehmen, die zum sicheren
Fahren notwendig sind. Dazu gehören: sich mit anderen im Straßenverkehr
durch Blickkontakt und Zeichen zu verständigen, das Geschehen auch nebender Fahrbahn
zu erfassen, letztlich voraus schauend zu fahren. Sichere Fahrerinnen und Fahrer haben
nicht nur das Fahren geübt (in der Begleitphase rd. 5.000 km), sondern lenken
ein Fahrzeug vernünftig und angepasst an die Verkehrsverhältnisse. Über
die Beherrschung des Fahrzeugs und der Verkehrssituationen hinaus ist von besonderer
Bedeutung, dass Sie Ihre eigenen Fähigkeiten einschätzen lernen, sich der
Risiken bewusst sind und weder sich selbst noch andere in gefährliche Situationen
bringen. Sie müssen immer Ihre Prüfungsbescheinigung und einen amtlichen
Ausweis mit sich führen. Wenn Sie fahren, halten Sie sich an die Auflagen, da
sonst ein Bußgeld droht und Ihre Fahrerlaubnis widerrufen werden kann. Und:
Fahren Sie nie ohne eine in der Prüfungsbescheinigung namentlich
eingetragene Begleitperson. Fahren Sie nur, wenn Sie fit sind, niemals unter Alkohol-
oder Drogeneinfluss oder wenn Sie übermüdet sind!
Die Antragsformulare können Sie hier direkt herunterladen.
Begleitetes Fahren ab 17 Jahre - Anlage 1 Download
Begleitetes Fahren ab 17 Jahre - Anlage 2 Download
Begleitetes Fahren ab 17 Jahre - Anlage 3 Download
Zum Öffnen brauchen Sie einen PDF Reader.
|